ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN.
Sie müssen mindestens 21 Jahre alt sein und einen gültigen Führerschein seit mindestens 3 jahre besitzen. Unter 24 Jahren ist der Abschluss einer SCDW Versicherung mit einer Selbstbeteiligung von 400 €. Zusätzliche Gebühren müssen entrichtet werden wenn Sie zwischen 21 und 24 Jahre.
Groups D,P,H sie müssen mindestens 25 jahre alt sein.
1-Was beinhaltet der Preis?
Der Preis beinhaltet ein Basis Kaskoversicherung (CDW) mit folgenden Beträgen CDW (Collision Versicherung) Franchise und TP (Diebstahlschutz ):
Obligatorische Zahlung per Kreditkarte , gültig als Kaution oder Bindung:
GRUPPE KAUTION
A,B,C,G .........900 €
D,E................1000 €
H ..................1500 €
2-Für jene die kein Risiko* eingehen möchten und unbeschwert und in Seelenfrieden die Autoanmietung genießen möchten bieten wir unseren Super Collision Damage Waiver (SCDW – Super-Haftungsbeschränkung) und unsen GREEN an.
BASIC TARIFE SCDW(Green)
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Voll - Voll Tankregelung
OK OK
Fahrzeug-Schaden im Falle eines Unfalls
X OK
Kfz-Diebstahl
X OK
Abschleppdienst bei Fahrzeugpanne
X OK
Reifenpanne, Schäden an Reifen ,
Rädern,Felgen und Radkappen
X OK
Windschutzscheiben- und Glasschäden
X OK
hrgestell- und Unterbodenschaden
X OK
Abschleppdienst im Falle eines Unfalls
X OK
Rückspiegelschäden
X OK
Beschädigung der Schlösser
X OK
Verlust oder Beschädigung
der Autoschlüssel
X X
Falschbetankung
X OK
Motor- und Kupplungsschaden
X OK
Ersatzfahrzeug und Kosten
für Werkstattaufenthalt
X OK
-Kann ich meine Versicherung verlängern?
sie können unseren Super Collision Damage Waiver ( SCDW) – Super-Haftungsbeschränkung) oder unser GREEN Paket auf dieser Webseite buchen, oder bei der Abholung Ihres Mietautos in unseren Büros
TARIFE SCDW (GREEN PAKET):
Pro Tag Min. pro Miete Max. pro M
6,50 € 15€ 97 €
* Bei nachgewiesener Fahrlässigkeit des Fahrers werden gesetzliche Ansprüche sowie Kosten geltend gemacht
** Diebstahl ist nicht abgedeckt, wenn die Schlüssel im Auto gelassen werden oder die nötige Sorgfalt nicht getroffen wurde
*** Motorschaden ist bei nachgewiesener Fahrlässigkeit des Fahrers, bei fehlender Sorgfalt oder Umsicht nicht abgedeckt (zum
**** Beispiel: ohne Motoröl fahren, ignorieren der Warnzeichen und Warnleuchten am Armaturenbrett usw.)
Wenn Sie das Risiko der Standardversicherung eingehen oder eine Versicherung anderswo abgeschlossen haben, müssen Sie eine Kaution in der Höhe des Betrages des Selbstbehaltes hinterlegen. Die Kaution muss mit einer gültigen Kreditkarte im Namen des Hauptfahrers hinterlegt werden.
Andere Zusatzleistungen und Extras Tarif
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Zusatzfahrer inclusive
Babysitz 3,00 e pro Tag / max. 45€ pro Miete
Kindersitz-Sitzerhöhung 3,00 e pro Tag / max. 45€ pro Miete
STORNIERUNGSBEDINGUNGEN FÜR IM VORAUS BEZAHLTE BUCHUNGEN
Wenn Sie auf Allcars electric Webseite gebucht haben und Ihre Buchung stornieren möchten, senden Sie bitte einen E-Mail an [email protected] mit Ihrer Buchungsnummer.
Bitte beachten Sie dei folgenden Stornogebühren:
- bis 48 Stunden vor Mietbeginn: 15 Euro
- ab 48 Studen bis 2 Stundenvo Mietbeginns: 25 Euro
- ab 2 Stunden vor Mietbeginn: 100 %
ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN: nachstehend Vertrag, abgeschlossen zwischen Allcars vehículos eléctricos S.L. mit Steuernummer B-5791589 und Sitz in calle TGeneral Moscardó nº70, María de la Salud, C:P;07519 ,Mallorca (Baleares) nachstehend Allcars electric und dem Mieter, dessen Daten auf der Rückseite des Vertrags festgehalten sind, nachstehend der Mieter.
1. GEGENSTAND DES VERTRAGS
Allcars electric übergibt dem Mieter das Mietfahrzeug, das in dem von ihm unterzeichneten Vertrag beschrieben ist, in perfektem Betriebszustand mit seinen Dokumenten, Reifen, Werkzeugen und vollständigem Zubehör. Zudem ist es in einem guten allgemeinen äußeren Zustand und wurde gründlich gereinigt.
Der Mieter verpflichtet sich ausdrücklich, aber nicht ausschließlich dazu:
● Mit der Sorgfalt eines guten Familienvaters den guten allgemeinen Zustand des Fahrzeugs zu bewahren. Es ist strengstens untersagt, betrügerische Manipulationen an externen oder internen Komponenten vorzunehmen.
● Zu jeder Zeit und an jedem Ort die geltenden Vorschriften der Straßenverkehrsordnung sowie die gesetzlichen Bestimmungen im Hinblick auf Verkehr, Transport und Verkehrssicherheit zu beachten.
● Dass das Fahrzeug nicht von anderen Personen gefahren wird, die nicht laut Vertrag dafür zugelassen sind.
● Keine Personen oder Waren zu befördern, wenn dies ausdrücklich oder stillschweigend die Untervermietung des Fahrzeugs oder einen Verstoß gegen die gesetzlichen Bestimmungen im Hinblick auf Gewicht, Höhe, Menge, Volumen und Eigenschaft der Ladung bedeutet.
● Im Besitz des erforderlichen gültigen Führerscheins im Original zu sein, der vor mindestens einem Jahr ausgestellt wurde. Das Mindestalter des Mieters beträgt einundzwanzig Jahre. Der Vermieter behält sich in jedem Fall das Recht der Übergabe vor.
● Nicht zu fahren, wenn er dazu körperlich nicht in der Lage ist aufgrund von Alkoholgenuss, Drogenkonsum oder Einnahme anderer Betäubungsmittel, sowie bei Übermüdung oder krankheitsbedingter Schwächung.
● Mit dem Mietwagen das Mallorca insel nicht zu verlassen, außer mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung seitens des Vermieters nach voriger Anfrage durch den Mieter.
● Das Fahrzeug nicht auf See- bzw. Eisenbahntransportmittel jeglicher Art zu stellen, zu laden oder zu fahren.
● Das Fahrzeug nicht zum Schieben oder Abschleppen anderer Fahrzeuge zu benutzen und nicht an Rennen, Sportwettkämpfen oder Wettbewerben welcher Art auch immer teilzunehmen.
● Nicht auf unbefestigten oder nicht für den Verkehr von Fahrzeugen der Klasse PKW geeigneten Landstraßen zu fahren.
● Nicht an Wettrennen teilzunehmen oder mit dem Fahrzeug auf Rennbahnen jeglicher Art zu fahren.
2. KAUTION / SICHERHEITSLEISTUNG
Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses hat der Mieter an Allcars electric zusätzlich zur entsprechenden Vertragssumme einen Betrag von bis zu 1.500 Euros als Kaution bzw. Sicherheitsleistung zahlen, dessen Höhe vom Fahrzeugmodell abhängt. Die Hinterlegung kann durch blockieren oder Einzug von einer oder zwei VISA oder MASTERCARD- Kreditkarten erfolgen, die unbedingt auf den Namen des Mieters ausgestellt sein müssen.
Für den Fall, dass der als Sicherheitsleistung hinterlegte Betrag mögliche zusätzliche Forderungen nicht decken sollte, die sich aus der Nichterfüllung einer der Bestimmungen oder aus den Haftungsausschlüssen bei Unfall und Diebstahl ergeben können, hat der Mieter den Differenzbetrag an den Vermieter zu zahlen. Außerdem ermächtigt er den Vermieter, seine Karte im Nachhinein zu belasten, wie dies in Punkt 4.1 aufgeführt ist.
Sollten keine Zusatzkosten entstehen, hebt der Vermieter die Blockierung auf bzw. erstattet den Betrag zurück. Dies erfolgt innerhalb einer Frist von maximal drei (3) Werktagen nach Vertragsende.
3. RÜCKGABE DES FAHRZEUGS
Das Fahrzeug ist an dem vertraglich festgelegten Ort und Datum zur vereinbarten Uhrzeit zurückzugeben, und zwar im selben Zustand, in dem es vom Vermieter übergeben wurde und mit allen seinen Dokumenten, Reifen, Schlüsseln, Werkzeugen und vollständigem Zubehör. Änderungen bezüglich der vereinbarten Rückgabebedingungen können zusätzliche Kosten für den Mieter zur Folge haben.
In keinem Fall darf die Dauer des Mietvertrags 30 Tage überschreiten.
Im Fall einer vom Mieter ausgehenden vorzeitigen Rückgabe hat dieser keinen Anspruch auf eine Rückvergütung der nicht genutzten Tage der Mietzeit.
Bei Verzögerungen bei der Rückgabe des Fahrzeugs wird eine Kulanzzeit von 59 Minuten nach der vereinbarten Uhrzeit eingeräumt. Bei Rückgabe außerhalb dieser Zeitspanne wird für den Mieter eine zusätzliche Gebühr fällig, die mindestens dem Mietpreis für einen Tag entspricht. Der aus diesem Grund zu zahlende Endbetrag hängt vom Zeitpunkt der Rückgabe des Fahrzeugs ab.
Falls der Mieter die Mietdauer des Fahrzeugs verlängern möchte, muss er dies dem Vermieter rechtzeitig im Voraus mitteilen, umgehend einen neuen Vertrag für die zusätzlichen Tage unterzeichnen und sofort die Kosten für die neue Leistung zahlen. Der Vermieter kann nicht garantieren, dass eine solche Verlängerung immer möglich ist.
Sofern das Fahrzeug nicht am vertraglich festgelegten Ort und Datum zur vereinbarten Uhrzeit zurückgegeben wird, ist Allcars electric befugt, den entsprechenden Betrag für die zusätzlichen Tage zuzgüglich einer Strafgebühr in Höhe von 35 Euro für entstandene wirtschaftliche Schäden und sämtlicher Kosten für die Rückführung oder Wiedererlangung des Fahrzeugs einzufordern. Die Rückgabe des Fahrzeugs an Abflug / Departure-Terminals von Flughäfen ist ausdrücklich verboten.
Die Nichterfüllung dieser Bestimmung berechtigt den Vermieter, das Fahrzeug ohne vorherige Ankündigung in Besitz zu nehmen oder es gerichtlich einzufordern.
4. MIETKOSTEN UND ZAHLUNGSARTEN
4.1 Mietkosten
Der Mieter stimmt zu, dass Allcars electric nach Beendigung des Mietverhältnisses ohne seine ausdrückliche Genehmigung mittels elektronischer Zahlungssysteme oder mit anderen Einzugssystemen seine Kreditkarte aus folgenden Gründen belasten kann:
a) Kosten für eine „Extrareinigung“ aufgrund einer zusätzlich angefallenen Reinigung in Folge des offensichtlich unangemessenen Zustands des Fahrzeugs im Moment seiner Rückgabe. Als schlechter Zustand des Fahrzeugs gelten außerdem Flecken in den Polsterbezügen, auch solche, die durch Meersalz oder übermäßige Sandreste verursacht wurden. Hier kann ein Aufschlag bis maximal 100 € anfallen.
b) Kosten, die entstehen aus dem Verlust von Fahrzeugdokumentation oder -schlüsseln und/oder dem Versand der Schlüssel an die zuständige Niederlassung bei Verlust, Beschädigung, Rückgabe der Fahrzeugschlüssel in einer anderen Niederlassung als der, in der das Fahrzeug selbst zurückgegeben wurde, sowie aus allen anderen Umständen, durch die das Fahrzeug durch Verschulden des Mieters still stehen muss, bis maximal 200 €.
c) Die Kosten für eine eventuelle Beförderung des Fahrzeugs mit einem Abschleppwagen, außer bei mechanischen Ursachen, jedoch mit Ausnahme von Gründen, die auf Fahrlässigkeit oder die missbräuchliche Nutzung des Fahrzeugs durch den Mieter zurückzuführen sind.
d) Alle Kosten, die sich aus dem Verlust, der Beschädigung oder aus Schäden an Felgen, Zierleisten, Reifen (einschließlich Reifenpannen und geplatzten Reifen), Werkzeugen, Windschutzscheiben und Fenstern, Rückspiegeln, Kupplung, Zubehör und Innenteilen des Fahrzeugs ableiten, sowie Probleme, die durch falsch getankten Kraftstoff verursacht werden.
e) Sämtliche Kosten für Schäden am Fahrzeugunterboden einschließlich der unteren Kotflügel / Schmutzfänger.
f) Mautgebühren, Strafen, Abmahnungen und Gerichtskosten, die sich aus Verstößen gegen Verkehrsregeln, Gesetze, Verordnungen oder Vorschriften ableiten (einschließlich Kosten für Behinderung oder Aufhalten des Straßenverkehrs, falls zutreffend), die der Kunde während der Vertragslaufzeit verschuldet hat und die von Allcars electric beglichen wurden.
g) Unbeschadet des Vorstehenden behält sich Allcars electric das Recht vor, dem Kunden eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 35 € pro Rechtssache für Bearbeitungsgebühren und Kommunikationsionsausgaben mit den in diesen Fällen zuständigen Behörden aufzuerlegen.
h) Die gesamten Reparaturkosten Unfallschäden am Fahrzeug, wenn einer der nachfolgenden Umstände zutrifft:
- Das Fahrzeug wurde nicht in Übereinstimmung mit den festgelegten Bedingungen genutzt.
- Die Unfallmeldung – entweder in der Form des „Einvernehmlichen Unfallberichts“ -DAA- oder als „Schadensmitteilung“ – wurde nicht innerhalb der angegebenen Frist ausgefüllt an Allcars electric gesandt oder stimmt nicht mit den tatsächlich vorgefallenen Tatsachen überein.
- Die Schäden resultieren aus einem Unfall, der darauf zurückzuführen ist, dass der Mieter die Höhe des Fahrzeugs entweder am Dach oder seitlich nicht richtig eingeschätzt hatte.
- Der entsprechende zusätzliche Versicherungsschutz wurde nicht vertraglich abgeschlossen (vgl. Punkt 5.4).
Die voranstehenden Bestimmungen kommen unbeschadet einer späteren Abrechnung und Anpassung zur Anwendung, die stattfinden, nachdem ein Kostenvoranschlag von einer Werkstatt oder ein unabhängiges Sachverständigengutachten eingeholt wurde.
Allcars electric behält sich außerdem das Recht vor, dem Mieter eine Entschädigung für die Gewinnverluste zu berechnen, die sich durch die Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs in Folge von entstandenen Schäden (Stilllegung) ergeben. Diese Entschädigung wird auf Grundlage der Tage berechnet, die für die Reparatur des Fahrzeugs erforderlich sind; die Zahl der Tage bestimmt entweder ein externer Sachverständiger, oder sie wird nach Abschluss der Reparatur festgesetzt, wobei je acht Arbeitsstunden in der Werkstatt als ein Tag gelten. Als Berechnungsgrundlage gilt hier der vertraglich vereinbarte Tagessatz zuzgüglich 35 € pro Tag für die oben angegebenen Zwecke, da Tage, an denen das Fahrzeug stillgelegt ist, ebenso gewertet werden wie das Versäumen der Rückgabe zum vereinbarten Zeitpunkt.
In jedem Fall entspricht die maximale Haftfähigkeit des Mieters stets dem Marktwert des Fahrzeugs gemäß dem Höchstpreis, der im zum Zeitpunkt des Unfalls gültigen Ganvam-Handbuch festgesetzt ist.
4.2 Zahlungsart
Zahlungen sind nur mit VISA oder MASTERCARD-Kreditkarten möglich. Inhaber der Kreditkarte muss die Person sein, auf deren Namen der Mietvertrag ausgestellt ist.
Die Zahlung der Fahrzeugmiete und der verschiedenen zusätzlichen Leistungen erfolgt in der Währung, die der Kunde wählt. Transaktionen in Multidevisen sind möglich und unterliegen den Bedingungen der Bank, die die Zahlung abwickelt.
5. VERSICHERUNGEN
Bei der Abrechnung der Verträge ist der Preis für die Kfz-Pflichtversicherung und die unbeschränkte Haftpflichtversicherung inbegriffen. Diese Deckungen sind garantiert und werden von der Versicherungsgesellschaft übernommen, bei der der Vermieter die entsprechende Versicherungspolice abgeschlossen hat. Durch die Vertragsunterzeichnung unterliegen der Mieter und die zugelassenen Fahrer dem Versicherungsschutz dieser Police.
Für die Versicherung gelten Ehepartner, Vorfahren, Nachfahren und Geschwister oder Verwandte des Mieters oder der zugelassenen Fahrer sowie deren Teilhaber, Geschäftspartner oder Personen, mit denen eine berufliche oder Abhängigkeitsbeziehung besteht, nicht als Dritte.
5.1. Versicherungsschutz bei Unfällen:
Dieser entbindet den Mieter von der wirtschaftlichen und zivilrechtlichen Haftung für am Fahrzeug entstandene Schäden (vorbehaltlich Selbstbeteiligung, Kosten für Stilllegung und Bearbeitungsgebühr bei Unfällen).
Ausdrückliche Ausnahmen vom Versicherungsschutz bei Unfällen:
● Schäden am Fahrzeug bei fremdverschuldeten Unfällen sind nicht gedeckt, wenn der Mieter nicht innerhalb von achtundvierzig Stunden nach dem Unfall die ordnungsgemäß ausgefüllte Unfallmeldung oder sämtliche Daten, die den Unfallverursacher identifizieren können, einreicht.
● Schäden am Fahrzeug sind nicht gedeckt, wenn dieses nicht in Übereinstimmung mit den Nutzungsbedingungen in Klausel eins genutzt wird.
● Schäden am Fahrzeug sind nicht gedeckt, wenn die Frist für seine Aushändigung oder Rückgabe abgelaufen ist und der Mieter keine Vertragsverlängerung abgeschlossen hat.
● Schäden, Verlust oder Diebstahl von Gütern oder persönlichen Gegenständen des Mieters, die sich im Inneren des Fahrzeugs befinden.
● Schäden, Reparaturen oder der Austausch von Felgen und/oder Reifen, wenn Stöße oder Pannen dies erforderlich machen, sind nicht abgedeckt.
● Schäden am Fahrzeugunterboden, einschließlich der unteren Kotflügel / Schmutzfänger, sind nicht enthalten.
● Schäden an Fenstern, Windschutzscheiben, Rückspiegeln, am Motor und an der Kupplung sind nicht enthalten.
● Kosten für Beistandsleistungen auf der Straße bei Unfällen sind nicht enthalten.
● Kosten, die durch falsch getankten Kraftstoff verursacht werden, sind nicht enthalten.
● Kosten für die Ersetzung eines Schlüssels oder die Zusendung eines Duplikats, die aus dem Verlust oder der Beschädigung des Fahrzeugschlüssels herrühren, sind nicht enthalten.
● Sollte das Fahrzeug aus irgendeinem Grund nicht bewegungsfähig sein, umfasst die Versicherung kein Ersatzfahrzeug vor Ort. Der Mieter hat sich eigenständig in die ursprüngliche Niederlassung zu begeben.
5.2. Versicherungsschutz bei Diebstahl oder Feuer:
Dieser entbindet den Mieter von der wirtschaftlichen und zivilrechtlichen Haftung für den vollständigen oder teilweisen Verlust des Fahrzeugs durch Vandalismus, versehentliches oder spontanes Feuer (vorbehaltlich Selbstbeteiligung oder Kosten für Stilllegung).
Ausnahmen:
● Im Fall eines Diebstahls aus Vandalismus ist es unerlässlich, dass der Mieter dem Vermieter die Schlüssel und eine entsprechende Diebstahlanzeige aushändigt, die bei der Nationalpolizei oder der Guardia Civil aufgegeben wurde.
● Die Versicherung deckt keine Schäden im Brandfall, falls das Feuer auf die Nichterfüllung der Nutzungsbedingungen des Fahrzeugs in Klausel 1 zurückzuführen ist.
5.3. Selbstbeteiligung:
Im vorliegenden Vertrag wird eine Selbstbeteiligung von 1.500 Euro zu Lasten des Mieters festgesetzt. Der Vermieter kann vom Mieter zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses die Hinterlegung von bis zu 1.500 Euros als Selbstbeteiligung fordern, von der der Mieter nicht befreit werden kann. Bis zu diesem Betrag haftet der Mieter für Schäden und/oder Verluste am Fahrzeug, die nicht dem Versicherungsschutz bei Unfall bzw. Diebstahl oder Feuer unterliegen.
Falls der Vermieter keine Vorauszahlung der Selbstbeteiligung gefordert hat, erkennt der Mieter mit der Unterzeichung dieses Vertrages in jedem Fall ausdrücklich an, dass er alle zusätzlichen Kosten bis mindestens 1.500 Euro übernimmt.
Falls kein Schaden oder Verlust auftritt oder wenn im Falle eines Auftretens die Verantwortung eines Dritten nachgewiesen ist und eine gerichtliche Entscheidung zu Lasten dieses Dritten vorliegt, erstattet der Vermieter dem Mieter bei Vertragsende die erwähnte Selbstbeteiligung zurück, wenn diese im Voraus erhoben wurde.
5.4. Zusatzversicherung und Freistellung von der Selbstbeteiligung
Der Mieter kann von der Zahlung der Selbstbeteiligung bis 1.500 Euro, der Bearbeitungsgebühr bei Unfällen und sonstigen Ausschlüssen der gewöhnlichen Versicherung entbunden werden, wenn er die optionale besondere Zusatzversicherung „GREEN“, S.C.D.W (Super-Haftungsbeschränkung),abschließt. Der Abschluß dieser Police und der entprechende Betrag sind ausdrücklich im Vertrag angegeben. Dieser Versicherungsschutz kann nur zu Beginn der Laufzeit des Vertrags erworben werden. Wenn im Vertrag der Erwerb der Zusatzversicherung nicht vermerkt ist, ist davon auszugehen, dass diese nicht abgeschlossen wurde und der Mieter ausdrücklich die vollständige Haftung für die Schäden übernimmt, die laut diesen allgemeinen Bedingungen ausgeschlossen sind. Nach Abschluss dieser Versicherung kann sie nicht vorzeitig gekündigt werden, und in diesem Zusammenhang sind keine Rückerstattungen möglich.
6. UNFÄLLE
Der Mieter verpflichtet sich, Allcars electric innerhalb von maximal achtundvierzig Stunden über jedweden Schadensfall in Kenntnis zu setzen und ihr alle Mitteilungen im Zusammenhang mit dem Schadensfall weiterzuleiten, darunter die entsprechende Umfallmeldung bzw. die kompletten Daten der Gegenpartei und möglicher Zeugen.
Der Mieter darf im Voraus kein Urteil abgeben und keine Verantwortung für die Vorfälle anerkennen; er hat so viele Informationen wie möglich zusammenzutragen und die Behörden zu informieren, wenn ein Verschulden der Gegenpartei vorliegt.
Der Mieter darf das Fahrzeug nicht auf einer öffentlichen Straße verlassen und hat stets angemessene Maßnahmen zu dessen Schutz zu treffen.
Im Falle eines Unfalls berechnet der Vermieter dem Mieter unabhängig vom Unfallverursacher eine Verwaltungsgebühr bei Unfällen in Höhe von 60 €, außer wenn der Mieter eine „GREEN “-Versicherung, S.C.D.W (Super-Haftungsbeschränkung).
7. REPARATUREN
Für den Fall einer mechanischen Panne verfügen die Niederlassungen von Allcars electric über die Telefonnummern der Servicedienste der verschiedenen Fahrzeugmarken, die der Mieter kontaktieren muss, wenn er nicht eigenständig bis zu einer nahe gelegenen Werkstatt zur Feststellung des Schadens oder zur nächsten Geschäftsstelle von Allcarts electric fahren kann.
Wenn eine Reparatur des Fahrzeugs erforderlich ist, muss der Mieter Allcars electric über die Panne und die Kosten informieren, damit der Vermieter der Werkstatt eine schriftliche Genehmigung für die Reparatur erteilen oder beschließen kann, diese in einer Vertragswerkstatt des Vermieters durchzuführen.
Der Mieter hat den Stand der Flüssigkeiten zu überprüfen und sie gegebenenfalls nachzufüllen.
Die vom Mieter übernommenen Kosten für genehmigte Reparaturen oder das Nachfüllen von Flüssigkeiten werden – außer bei Reifenpannen – vom Vermieter gegen Vorlage der entsprechenden Quittungen erstattet. Dies gilt nicht, wenn die Reparatur nicht vom Vermieter genehmigt wurde oder bei Pannen, die durch eine missbräuchliche Nutzung des Fahrzeugs durch den Mieter verursacht werden; in diesem Fall trägt der Mieter diese Kosten zuzüglich der Kosten für Bewegung oder Abschleppen des Fahrzeugs und seine Stilllegung.
8. KRAFTSTOFF
Der Mieter ist dafür verantwortlich, das Fahrzeug mit dem richtigen Kraftstoff zu betanken, wobei das Tanken immer zu seinen Lasten geht. Sämtliche Kosten oder Reparaturen, die auf die Verwendung von ungeeignetem Kraftstoff zurückzuführen sind, werden dem Mieter angelastet.
Bei Rückgabe muss im Fahrzeugtank mindestens die Menge Kraftstoff enthalten sein, die im Feld im Abschnitt „Rückgabe“ vermerkt ist. Sollte dies nicht der Fall sein, muss der Mieter den fehlenden Kraftstoff zum in diesem Moment gültigen Preis bezahlen.
9. ZUSATZKOSTEN
Die endgültige Abrechnung bzw. der endgültige Gesamtmietpreis hängt davon ab, ob das Fahrzeug im selben Zustand, in dem es ausgehändigt wurde und an dem vertraglich festgelegten Ort und Datum zur vereinbarten Uhrzeit zurückgegeben wird. Daher hat der Mieter nach Rückgabe des Fahrzeugs an den Vermieter sämtliche zusätzlichen Kosten zu erstatten, die auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Mieter verursacht wurden.
10. DIEBSTAHL UND VERLUST PERSÖNLICHER GEGENSTÄNDE
Allcars electric übernimmt in keinem Fall die Haftung für Gegenstände, die aus dem Fahrzeuginneren gestohlen oder dort vergessen oder verloren wurden.
11 RÜCKHALTESYSTEME FÜR KINDER
Allcars electric verfügt über zugelassene Rückhaltesysteme für Kinder, die den Kunden auf Anfrage gegen Zahlung des Mietpreises zur Verfügung gestellt werden können. Für ihre Anbringung ist allein der Mieter zuständig. Sollten diese nicht zurückgegeben werden oder bei Verlust oder Diebstahl werden dem Mieter für Sitze des Typs „Booster / Sitzerhöhungen“ 45 € in Rechnung gestellt, für sogenannte „Baby Seats/Babysitz“ 95 €.
12. KÜNDIGUNG DES VERTRAGS
Allcars electric behält sich das Recht vor, bei Vorliegen eines der folgenden Sachverhalte den Vertrag vorzeitig mit sofortiger Wirkung und ohne jegliche Entschädigung zu kündigen:
- Wenn Zweifel über die finanzielle Leistungsfähigkeit des Mieters im Hinblick auf die Erfüllung der vertraglichen Kosten bestehen;
- Wenn der Mieter das Fahrzeug in nicht genehmigter Weise nutzt.
13. DATENSCHUTZGESETZ
In Erfüllung des Organgesetzes zum Schutz personenbezogener Daten (LOPD) 15/99 vom 13. Dezember und des Königlichen Dekrets 1720/2007 vom 21. Dezember weisen wir darauf hin, dass die von Ihnen angegebenen Daten in Dateien aufgenommen worden, die Eigentum von Allcars electric sind und die zur internen Verwaltung genutzt werden. Dabei steht Ihnen das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch zu. Außerdem bitten wir um Ihre Zustimmung für die Verwendung Ihrer Daten zu Werbezwecken und bei finanziellen Aktivitäten von Allcars electric oder anderen Kooperationspartnern; dabei ist die Vertraulichkeit stets gewährleistet.
14. ZUSATZBESTIMMUNG
Der Mieter ist dafür verantwortlich, diesen Vertrag gründlich zu lesen; alle Fragen oder Einwände sind vor der Zustimmung bzw. Unterzeichnung des Vertrages vorzubringen.
Im Falle der Nichterfüllung einer der Vertragsklauseln übernimmt der Mieter die vollständige Haftung für alle Schäden, die sich aus der Nichterfüllung für den Vermieter oder für Dritte ergeben.
Ver. 20160622